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   SG Hannover, 14.03.2007 - S 35 KA 16/03   

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SG Hannover, 14.03.2007 - S 35 KA 16/03 (https://dejure.org/2007,113654)
SG Hannover, Entscheidung vom 14.03.2007 - S 35 KA 16/03 (https://dejure.org/2007,113654)
SG Hannover, Entscheidung vom 14. März 2007 - S 35 KA 16/03 (https://dejure.org/2007,113654)
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  • BSG, 27.06.2001 - B 6 KA 43/00 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurg -

    Auszug aus SG Hannover, 14.03.2007 - S 35 KA 16/03
    Besondere Behandlungsmethoden eines Zahnarztes, für die nach Maßgabe der Weiterbildungsordnung eine Zusatzbezeichnung eingeführt worden ist, können nur dann die Bildung einer entsprechenden Vergleichsgruppe erforderlich machen, wenn sie für die vertragszahnärztliche Versorgung relevant sind und die zur Bildung einer Vergleichs-gruppe ausreichend große Zahl von Zahnärzten mit entsprechender Spezialisierung be-steht (zuletzt BSG, Urteil vom 27.06.2001, Az. B 6 KA 43/00 R).
  • BSG, 09.03.1994 - 6 RKa 5/92

    Sozialgerichtsverfahren - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Vertragsarzt -

    Auszug aus SG Hannover, 14.03.2007 - S 35 KA 16/03
    Gegenstand des Rechtsstreites ist grundsätzlich allein der vom Beschwerdeausschuss erlassene Be-scheid (BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 22).
  • BSG, 28.10.1992 - 6 RKa 3/92

    Krankenversicherung - Wirtschaftlichkeit - Schätzung - Unwirtschaftlicher

    Auszug aus SG Hannover, 14.03.2007 - S 35 KA 16/03
    Die arztbezogene Prüfung nach Durchschnittswerten, die unter der Vor-aussetzung ausreichender Vergleichbarkeit auch zur Überprüfung der Wirtschaftlichkeit des Ansatzes einzelner Leistungspositionen des Bema-Z herangezogen werden kann (BSGE 71, 194, 196), basiert auf der Gegenüberstellung der durchschnittlichen Fallkos-ten einerseits des geprüften Zahnarztes und andererseits der Gruppe vergleichbarer Zahnärzte.
  • BSG, 02.06.1987 - 6 RKa 23/86

    Kostenvergleich - Kassenarzt - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Honoraranforderung

    Auszug aus SG Hannover, 14.03.2007 - S 35 KA 16/03
    Die statistische Betrachtung macht jedoch nur einen Teil der Wirtschaftlichkeitsprüfung aus und ist durch eine sog. intellektuelle Prüfung und Entscheidung zu ergänzen, bei der die für die Frage der Wirtschaftlichkeit relevanten medizinisch-ärztlichen Gesichtspunkte, wie das Behandlungsverhalten und die unterschiedlichen Behandlungsweisen innerhalb der Arztgruppe und bei dem geprüften Arzt infolge Praxisbesonderheiten, in Rechnung zu stellen sind (BSGE 62, 24, 25 ff.).
  • BSG, 15.04.1980 - 6 RKa 5/79

    Wirtschaftlichkeit der Behandlungsweise - Vergleich mit dem

    Auszug aus SG Hannover, 14.03.2007 - S 35 KA 16/03
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozial-gerichts ist bei der Bildung der Vergleichsgruppen für die Wirtschaftlichkeitsprüfung von den Fachgebieten der zahnärztlichen Weiterbildungsordnung auszugehen (BSGE 50, 84).
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